Teilnahmebedingungen des Bildungsverbundes der Handwerkskammer Wiesbaden und den Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk zur Meisterprüfungsvorbereitung

1.) Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen. die durch die Partner des Bildungsverbundes als Veranstalter durchgeführt werden. Grundlage ist das jeweils aktuell veröffentlichte Weiterbildungsangebot der Partner des Bildungsverbundes. Im Falle der Förderung durch Dritte (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger. Berufsförderungsdienst o.a.) gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen, die bei dem jeweiligen Förderträger zu erfragen sind.

2.) Teilnahmeberechtigung

Sofern für die Lehrgangsteilnahme bzw. die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer diese erfüllen. Die Teilnahme an einem Lehrgang / Seminar begründet noch nicht den Anspruch auf eine etwaige Prüfungszulassung. Eventuelle Zulassungsbedingungen sind den einzelnen Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder beim Veranstalter zu erfragen.

3.) Anmeldung

Eine Anmeldung kann in Schriftform per Brief, per Fax, oder per E·Mail erfolgen und ist für den Teilnehmer verbindlich. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers verbindlich. Kündigungsmöglichkeiten sind hiervon unberührt und werden nachfolgend unter Ziffer 6 geregelt Der Teilnehmer hat auf dem Anmeldeformular der Partner des Bildungsverbundes seinen Namen, die Wohnanschrift, persönliche und / oder geschäftliche Adressdaten, Geburtstag, genaue Lehrgangsbezeichnung und Lehrgangsnummer anzugeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch den Veranstalter schriftlich bestätigt. Erst nach erfolgter Bestätigung kommt ein Vertrag zustande. Nach erfolgter Anmeldung zum Lehrgang ist ein evtl. Wohnortwechsel dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. Vor Lehrgangsbeginn erhält der / die Tellnehmer/in eine Terminbestätigung und eine Gebührenanforderung mit weiteren Hinweisen zum Lehrgang.

4.) Zahlungsbedingungen

4.1 Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden stets von dem Vertragspartner geschuldet. Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet. Soweit es sich um staatlich anerkannte Prüfungen handelt.

4.2 Über die Höhe der Gebühren erhält der Vertragspartner eine Gebührenanforderung. Die Gebühr ist fällig zu den in der Gebührenanforderung genannten Zahlungszielen.

4.3 Wird die Begleichung der Gebühren von einem Dritten übernommen, bleibt der Anmeldende Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet, sofern kein Zahlungseingang durch den Dritten erfolgt.

4.4 Die Lehrgangsgebühren sind unter Angabe der Nummer auf der Gebührenanforderung einzuzahlen. Im Einzelnen gelten folgende Zahlungsziele;

Lehrgänge bis zu drei Monaten Dauer: Voller Betrag zu Lehrgangsbeginn. Die Zahlung ist per Beleg am 1 Lehrgangstag nachzuweisen.

Lehrgänge über drei Monate Dauer: 1. Teilbetrag für drei Monate spätestens am ersten Unterrichtstag und alle weiteren Teilbeträge zu den auf der Gebührenanforderung angegebenen Terminen.

Internatskosten (Unterkunft und Verpflegung) werden bei Zahlungsaufforderung sofort fällig.

4.5 Eine Teilnahmeberechtigung am Lehrgang besteht nur bei Erfüllung der oben genannten Zahlungsverpflichtungen.

 

5.) Durchführung

5.1 Die Bildungsmaßnahmen finden in der Regel in den Räumen der Partner des Bildungsverbundes statt.

5.2 Die Hausordnung der einzelnen Veranstalter ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Der /Die Lehrgangsteilnehmer/in erkennt diese an. Die Hausordnung ist im jeweiligen Bildungshaus bzw. Internat während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.

5.3 Durchführung und Ort des Lehrganges sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang zeitlich und / oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ersatz oder Schadenersatzanspruche an den Veranstalter sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält Sich vor, Lehrpläne, Stundenpläne sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und / oder während des Lehrgangs aus zwingenden Gründen zu ändern. Bei Änderungen wird sich der Veranstalter bemühen, die Belange der Teilnehmer/innen zu berücksichtigen. Die genannten Änderungen alleine berechtigen den Teilnehmer nicht zu einer kostenfreien Kündigung. Ausfallender Unterricht wird nachgeholt.

5.4 Die Teilnehmer/innen erhalten einen Nachweis (Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate, Zeugnisse) über die Teilnahme an dem besuchten Lehrgang.

5.5 Die Teilnahmebedingungen für Lehrgänge werden dem/der Tellnehmer/in vor Anmeldung ausgehändigt. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese an. 

6.) Kündigung

6.1 Kündigungen sind nur in schriftlicher Form Wirksam. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Eingangsdatum des Schreibens bei dem jeweiligen Veranstalter.

6.2 Bei allen Lehrgängen kann bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Kündigung des Lehrgangs erfolgen. Es wird lediglich ein Bearbeitungsentgelt erhoben.

6.3 Das Bearbeitungsentgelt beträgt bel Lehrgängen bis zu 40 Lehrgangsstunden 25.00 EURO und bei Lehrgängen über 40 Lehrgangsstunden 5O,OO EURO.

6.4 Bei Lehrgängen bis zu 40 lehrgangsstunden ist eine Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Es wird lediglich das Bearbeitungsentgelt erhoben.

6.5 Meldet sich ein/e Teilnehmer/in nach der Vier- bzw. Zwei-Wochen-Frist zu einem Lehrgang an, besteht ein grundsätzliches Kündigungsrecht von zwei Wochen. Erfolgt in solchen Fällen eine Kündigung des Lehrgangs, wird das Bearbeitungsentgelt fällig.

6.6 Bei späterer Kündigung oder Nichtteilnahme bel Lehrgängen bis zu 40 Lehrgangsstunden sind die vollen Lehrgangsgebühren fällig. Soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in vom Kündigenden zur Verfügung gestellt wird. Dem/Der Tellnehmer/in wird hierbei jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.7 Bei Lehrgängen von mehr als 40 Lehrgangsstunden ist eine Kündigung des Lehrgangs nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist bis zum 3 Unterrichtstag möglich, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in vom Kündigenden zur Verfügung gestellt wird, sind in diesen Fällen 10 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen, wobei dem/der Teilnehmer/in der Nachweis gestattet wird, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.8 Ferner ist bei Lehrgängen mit mehr als 40 lehrgangsstunden eine Kündigung zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Einhaltung einer Frist möglich. In einem solchen Falle werden die Lehrgangsgebühren für die durchgeführten Unterrichtstage fällig. Ferner sind zusätzlich 10 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen. soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in vom Kündigenden zur Verfügung gestellt wird. Dem/Der Teilnehmer/in wird hierbei jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schallen entstanden ist

6.9 Bei Nichtteilnahme an einem Lehrgang ohne schriftliche Kündigung erfolgt die Abrechnung der Lehrgangsgebühren nach den Punkten 6.6 bis 6.8.

7.) Haftung

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eine Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.) Versicherungsschutz

Gegen Unfälle während der Unterrichtszeit bzw. auf dem Wege zur und von der Unterrichtsstätte ist der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Ansonsten hat der Teilnehmer selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen.

9.) Datenschutz

Durch die  Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der internen Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Lehrgangsabwicklung sowie für die Weitergabe von Informationen der Partner des Bildungsverbundes im Zusammenhang  mit beruflicher Bildung und von allgemeinen Werbemaßnahmen der Partner des Bildungsverbundes einverstanden. Diese Zustimmung kann der/die Tellnehmer/in jederzeit formlos widerrufen.

10.) Copyright

Kursunterlagen, die Bestandteil des Kurses sind und in das Eigentum der Teilnehmerin / des Teilnehmers übergehen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Bildungsträgers nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Weitergabe verwendet werden. Alle sonstigen Untertagen, die zur Durchführung des Kurses verwendet werden, bleiben Eigentum des Bildungsträgers. Alle Rechte bleiben dem Bildungsträger vorbehalten.

11.) Änderungen

Änderungen bleiben vorbehalten. Änderungen oder von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

12.) Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.